… dass das Wahlrecht für Frauen noch nicht sehr lange in der politischen Grundlage festgelegt ist. Ich habe euch auch bereits angekündigt, dass ich euch heute einen kurzen Abriss über die Frau in der Geschichte geben wollte. Dieses möchte ich nun mithilfe einer Chronik tun, die ich im Internet gefunden habe.
Begonnen hat das Ganze mit den Frauen bereits im vorgeschichtlichen, denn für die Fortpflanzung und den Erhalt der Menschheit war eine Frau genauso viel wert wie ein Mann. Politisch oder gesellschaftlich relevant wurden jedoch erst in den Jahren 1789-93. Das war die Zeit der französischen Revolution. In dieser Zeit gründeten sich die ersten Frauengruppen (sie wurden auch „Frauenclubs“ genannt) und forderten die Bürgerrechte als Gemeinschaftsrecht der Frau einzuführen. Für die Männer waren die Bürgerrechte normal, für die Frau gab es viele Einschränkungen, wenn es um das Bürgerrecht.
1850 gab es dann eingesetzt, dass politischen Vereinen die Aufnahme von Frauenschülern und Lehrlingen verbot. Solche Personen durften auch nicht an den Sitzungen teilnehmen, in denen politische Gegenstände behandelt wurden. Kurz gesagt durften sie somit ihre Meinung zu aktuellen politischen Themen nicht kundtun. Sie waren Stimmlos. Ich muss euch nicht sagen, dass das Gesetz erst knapp 58 Jahre später wieder erkennt wurde. Es war in jedem Vereinsgesetz als der achte Paragraph zu finden.
Erst 1965 schlossen sich schließlich einige Frauen zusammen und gründeten mit Luise Otto-Peters und anderen Frauen einen bürgerlichen „allgemeinen Deutschen Frauenverein. Auch hier forderten sie die Teilhabe am täglichen Leben. So forderten sie für sich die Öffnung aller Bildungsmöglichkeiten die auch ihren männlichen Kollegen Zustand. Daneben sollte es natürlich auch ein Recht beziehungsweise ein Anspruch auf Arbeit geben. Frauen sollten des Weiteren selbst entscheiden dürfen was sie werden sollten. Ein Recht des ihren männlichen Kollegen bereits gewährt worden war. Ein Mann sei schließlich der die Gründung von Arbeiterinnenvereinen und die Frau zu allen Berufen zuließ. Bei dem Mann handelt es sich um August Bebel.
Fünf Jahre später dürfen Frauen des ersten Mal in der Geschichte wählen. Es ging um eine Wahl im Bundesstaat Wyoming am 6. September 1870.
Der Mutterschutz wird in der Gewerbeordnung von 1878 erstmals geregelt. Es herrscht ein Beschäftigungsverbot, dass sich über drei Wochen nach der Niederkunft erstreckt und nicht bezahlt wurde. Da kann ich nur sagen, dass wir in der heutigen Zeit leben. Wir müssen für solche für unsere alltäglichen Rechte nicht mehr kämpfen.
1882 sollte es dann die erste Kranken- und Sterbekasse fromme Mädchen geben.
Im Jahre 1889 wurde dann während der zweiten internationalen in Paris der Achtstundentag ausgerufen. Des Weiteren gab es einen Beschluss über die Gleichberechtigung der Frau. Der Antrag kam von Emma Ihrer und Clara Zetkin. Schon hier wurde die Gleichberechtigung der Frau beschlossen, noch heute finden noch einige Frauen dass die Gleichberechtigung der Frau noch nicht vollständig besteht. Aber immerhin haben wir Frauen heutzutage nach eins, die noch vor knapp 200 Jahren undenkbar gewesen wären.
Im Jahre 1891 gibt es dann auch die ersten Schutzgesetze für Frauen. So wird beispielsweise die Arbeit untertage verboten und der 11-Stunden-Tag für die Frau eingeführt außerdem gab es nach einer Geburt vier Wochen bezahlte Pause. Für uns heute besser bezahlte Mutterschutz selbstverständlich.
Allerdings wurde in diesem Jahr (1891) den Frauen das Universitätsstudium verwehrt. Im Jahr 1900 trat dann das erste Bürgerliche Gesetzbuch in Kraft, in ihm ist auch die Rolle des Ehemanns als Patriarch einer Familie geregelt.
Ein Jahr später dürfen in Baden die ersten Mädchen höhere Jungenschulen besuchen und sich zu den gleichen Bedingungen wie die Männer an den Hochschulen einschreiben. Sieben Jahre später dürfen sich die ersten Frauen dann auch wieder in politischen Parteien einschreiben. Das neue Reichsvereinsgesetz lässt Frauen in politischen Vereinen partizipieren. 1913 werden 3900 weibliche Studierende an allen Hochschulen in Deutschland gezählt. Das waren knapp 4,3 % aller Studierenden.
Im Jahre 1918 wird dann wiederum ein großer Schritt für die Gleichberechtigung der Frau getan. Am 30. November erhalten Sie das aktive die passive Wahlrecht des in Art. 109 Abs. 2 der Weimarer Verfassung vom 1. August 1919 geregelt wird. Dort heißt es wörtlich: „Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten.“
Muss ich an der Stelle wirklich noch fortfahren oder reich durch das aus um zu zeigen, wie viel sich in den letzten zwei Jahrhunderten in Bezug auf Frauen geändert hat. Meiner Meinung nach gehen diese Veränderung auf solche Frauen zu, die für ihre Rechte eingestanden sind. Ich möchte gar nicht wissen viele Frauen durch direkte Gewalt einer anderen Person oder durch staatliche Beschränkungen an ihrer Selbstbestimmung durch Gewalt gehindert wurden.
Was ich euch nun damit zeigen wollte dann nicht, dass ich besonders gut; ausformulieren kann, sondern wie wichtig es ist, dass auch starke Frauen um ihr Leben in einem Buch in realistischen Umgang dargestellt werden. Sicherlich gibt es auch heute noch nicht die volle Gleichberechtigung, aber wenn ich wieder, was sich in den letzten 200 Jahren alles getan hat, so bin ich sicher das sich auch in den nächsten 200 Jahren noch eine ganze Menge bewegen wird unter nicht nur in puncto Frau und Gleichberechtigung, sondern in Bezug auf vielerlei Randgruppen, die zurzeit ihre Rechte kämpfen müssen und teilweise Hürden nehmen müssen um ihre Ziele zu erreichen.
Das Leben von Catalina zeigt nur zu gut, wie sehr auch sie für eine Gleichstellung der Frauen gekämpft hat. So gesehen hat sie noch knapp 200 Jahre zu früh gelebt. Wäre sie knapp 200 Jahre später auf die Welt gekommen, so hätte sie ersten Frauenclubs miterleben.
Was wäre gewesen, wenn keine Frau für ihre Rechte eingestanden hätte, dann wären wir in Bezug auf Gleichberechtigung und Gleichstellung wohl immer noch auf dem Stand von vor 200 Jahren. Insofern kann man sagen, dass auch heute noch keine volle Gleichberechtigung erreicht sein kann. Andernfalls wäre die Entwicklung für die Gesellschaft zu schnell gegangen. Eine Gesellschaft muss mit der Zeit dazu lernen, man kann sie nicht vor Endgültigkeit stellen.
Die Gesellschaft ist eine Menge, die sich in ihrer Form einem stetigen Wandel unterzieht. Es bleibt jedem selbst überlassen, ob dieser Wandel nun positiv oder negativ ist, aber er ist notwendig. Ich hoffe, dieser kurze Exkurs hat euch geholfen, meine Ausführungen bezüglich der Gleichberechtigung von Frauen nachvollziehen zu können. Morgen möchte ich euch dann nämlich wieder etwas zu Catalina zählen und nicht von der weiblichen Gleichstellung. Das Thema ist zwar irrsinnig interessant und sicherlich auch das Thema zahlreicher zukünftiger Forschungsarbeiten, jedoch nicht unbedingt in aller Ausführlichkeit in einem Blog zu erörtern.
Gestern habe ich euch bereits kurz erzählt,…
4. August 2010
Keine Kommentare